Arbeitsmittelüberprüfung

Durchführung und Organisation aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel gemäß AM- VO.

Arbeitsmittel sind vor der Inbetriebnahme, nach der Aufstellung, nach sicherheitsrelevanten Vorfällen sowie wiederkehrend zu prüfen. z. B. Stapler, Krane, Tore, Hebemittel oder Brandschutztüren.
Die wiederkehrende Überprüfung hat einmal pro Kalenderjahr, spätestens jedoch im Abstand von 15 Monaten, zu erfolgen und darf ausschließlich durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Wir führen für Sie sämtliche
Arbeitsmittelüberprüfungen gemäß AM-VO § 8 selbst durch.
Prüfungen nach AM-VO § 7 oder § 9 werden bei Bedarf über unsere qualifizierten Partner abgewickelt. Die gesamte Organisation und Koordination übernehmen wir für Sie – zuverlässig und aus einer Hand.

Lassen Sie uns reden.

Gerne besprechen wir Details und erstellen Ihnen ein für Sie angepasstes Angebot.

Bitte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.